In Kenntnis der Dringlichkeit (Priorität) des baulichen Sanierungsbedarfs der schadhaften Objekte (Kanäle, Leitungen, Schächte) gilt es im Zuge der Entwicklung eines Lösungskonzepts nun, den Bedarf an Sanierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Zu klären ist das „Wie“ der Sanierung (Reparatur, Renovierung, Erneuerung) und aus welchem Haushaltsteil die Finanzierung erfolgen sollte. Hierbei können auch andere Planungsabsichten (Hydraulik, Netzumbau, Straßensanierung usw.) eine Rolle spielen, die es ggf. zu berücksichtigen gilt.
Auf Basis dieser Ergebnisse, können dann die mittelfristige Finanzplanung und alle weiteren haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Wir ermitteln Ihnen den Sanierungsbedarf nach technisch-wirtschaftlichen Kriterien und schaffen Ihnen hierzu belastbare Entscheidungsgrundlagen. Auf dieser Grundlage können dann die Einzelmaßnahmen initiiert werden.
Unsere Planung wird generell im Umfang des DWA-A 143-21 erbracht. Dieses neue technische Regelwerk (06/2021) entspricht unserem seit vielen Jahren gepflegten Vorgehen in der Planung. Die VOGEL Ingenieure haben am Entstehen des Arbeitsblatts durch das Engagement des Gründers Markus Vogel in der zuständigen DWA-Arbeitsgruppe maßgeblich mitgewirkt.